Anfrage der CDU-Stadtratsfraktion

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

seit dem 2. Oktober 2019 wurden vonseiten der Stadt Neustadt an der Weinstraße diverse Stellungnahmen zur Fällung der Linden am Jahnplatz in Lachen-Speyerdorf abgegeben.

Wir beziehen uns auf folgende direkt oder über die Presse getätigte Aussagen:
1. Mittelhaardter Rundschau, 4. Oktober 2019: „Oberbürgermeister Marc Weigel kritisiert das Verhalten von Gerst scharf und spricht von einem Rechtsverstoß. Er will juristische Schritte seitens der Stadt prüfen lassen.“
2. Artikel von Waltraud Blarr auf www.Wochenblatt-reporter.de, 4. Oktober 2019, 23:26 Uhr: „Da Gerst die einstweilige Anordnung des OVGs [sic] ignoriert hat, sind rechtliche Schritte unausweichlich. Die offensichtlich rechtswidrige Nacht- und Nebelaktion ist nicht nur vor dem Hintergrund des sich extrem beschleunigenden Klimawandels und der Fridays for Future-Bewegung beschämend.“

Den o.g. Aussagen hat die Firma Gerst Massivbau GmbH in ihrer Pressemitteilung vom 8. Oktober 2019 deutlich widersprochen.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um die mündliche und schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen in öffentlicher Sitzung am 29. Oktober 2019:

1) Wie und wann ist die Verwaltungsspitze – namentlich Herr Oberbürgermeister Weigel und Frau Beigeordnete Blarr – zu dem Schluss gekommen, dass die Firma Gerst Massivbau GmbH am Jahnplatz widerrechtlich eine Fällung der Linden vorgenommen habe?
Wurde das Rechtsamt vor der Veröffentlichung dieser Aussagen konsultiert?

2) Wurden etwaige Ansprüche der Firma Gerst Massivbau GmbH gegen die Stadt berücksichtigt, welche sich aus den getätigten Aussagen ergeben könnten, wenn sich diese als unzutreffend erwiesen?

3) Wie und wann kam die Verwaltung zu jener, der ursprünglichen Einschätzung gegenläufigen Meinung, dass sich die Firma Gerst Massivbau nicht rechtswidrig verhalten habe?

4) Hat Frau Beigeordnete Blarr die Veröffentlichung ihres Beitrages auf www.wochenblatt-reporter.de mit dem Oberbürgermeister, der Presseabteilung und dem Rechtsamt abgestimmt? Wenn nein, warum wurde darauf verzichtet?

5) Da in den genannten Verlautbarungen auch implizit der Bebauungsplanbeschluss des Stadtrates diskutiert und kritisiert wird: Wird der Stadtvorstand entsprechend § 32 Abs. 1 i.V.m. §§ 47 Abs. 1, 50 Abs. 6 GemO in dieser Angelegenheiten die Beschlüsse des Stadtrates als Vertretung der Bürger Neustadts und Beschlussorgan über alle Selbstverwaltungsangelegenheiten der Stadt umsetzen?

6) Bei der Fällung kam es Augenzeugen- und Medienberichten zufolge zu schweren körperlichen und verbalen Angriffen gegen Beauftragte der Firma Gerst. Der Beschuldigte ist Vorstandsmitglied in Vereinen, mit welchen die Stadt Neustadt zusammenarbeitet und teilweise auch mit städtischen Geldern fördert bzw. Räumlichkeiten vermietet (z.B. ehemalige Bahnhofskantine) Wird die Stadt Neustadt aufgrund der Schwere der Anschuldigungen diese Zusammenarbeit bis zum Abschluss der Ermittlungen ruhen lassen, sofern der Beschuldigte seine Ämter weiter aktiv ausführen und diese nicht seinerseits ruhen lassen möchte? Wenn nein, warum wird darauf verzichtet?

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Stahler           Marco Göring

Anfrage_Linden_Jahnplatz
20191029_Antwort_der_Verwaltung_zur_CDU_Anfrage_Jahnplatz_Faellung_der_Linden